Eltern und Erziehende
Eltern und weitere an der Erziehung Beteiligte sind intensiv in eine kooperative Zusammenarbeit im Sinne des Kindes bzw. Jugendlichen eingebunden. Wir arbeiten an unserer Schule in enger Kommunikation mit Eltern, Erziehenden und weiteren Kooperationspartnern zusammen. Sei es im Einzelgespräch mit den Lehrkräften, bei den Klassenpflegschaften, in der Schulkonferenz oder im Förderverein: Wir freuen uns über Eltern und Erziehende, die mitreden und mitgestalten möchten. Zufriedene und kritische Stimmen sind willkommen. Sie helfen alle mit, noch besser und umfassender über anstehende Themen nachzudenken, um zu guten und tragfähigen Entscheidungen zu kommen.
Elternbeirat
Der Elternbeirat der Albert-Schweitzer-Schule setzt sich aus den in den Klassenpflegschaftssitzungen gewählten ElternvertreterInnen und deren StellvertreterInnen zusammen. Sobald zu Beginn eines Schuljahres alle Klassenpflegschaftssitzungen durchgeführt und die ElternvertreterInnen gewählt worden sind, findet eine Gesamtelternbeiratssitzungs statt, in der die oder der Elternbeiratsvorsitzende und eine Stellvertretung gewählt werden.
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der SchülerInnen einer Schule. Er gibt den Eltern Gelegenheit zur Information und Aussprache, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken (§57 Schulgesetz Baden-Württemberg).
Vorsitzende: Frau Krampfl
Stellvertretende: Frau Lackman
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule.
Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken aller an der Schule Beteiligten zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln, sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und ggf. zu beschließen. Die Schulkonferenz tritt einmal im Halbjahr zusammen. Die Beratungen sind nicht öffentlich.
Mitglieder der Schulkonferenz sind:
- 1 Vorsitzende/r (Schulleitung)
- 1 Stellvertretende/r Vorsitzende/r (Elternbeiratsvorsitzende/r)
- 5 LehrervertreterInnen
- 5 ElternvertreterInnen
- 1 Verbindungslehrkraft mit beratender Stimme bei Angelegenheiten der SMV
Schüleraufnahme
An der Albert-Schweitzer-Schule werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die einen erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen aufweisen. Um als SchülerIn das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) im Förderschwerpunkt Lernen besuchen zu dürfen, ist eine umfangreiche Diagnostik erforderlich. Diese wird auf Antrag vom Staatlichen Schulamt Künzelsau in Auftrag gegeben, um den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festzustellen.
Der Prozess beginnt damit, dass die Eltern über die Regelschule beim Schulamt einen „Antrag zur Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot“ stellen. Daraufhin beauftragt das Schulamt ein SBBZ mit der Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens. Eine Sonderschullehrkraft des SBBZ erstellt dieses Gutachten und bespricht die Ergebnisse ergebnisoffen mit den Eltern, die dann ihren Wunsch zur Beschulung ihres Kindes äußern. Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet das Schulamt, ob ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht und in welcher Form sowie an welchem Lernort die Förderung erfolgen soll. Dieses Verfahren findet in engem Austausch zwischen Eltern, Schulamt und aufnehmender Schule statt.
Schülerbeförderung
Die SchülerInnen der Albert-Schweitzer-Schule kommen aus einem weiten Einzugsgebiet, das die Gemeinden Öhringen, Bretzfeld, Forchtenberg, Neuenstein, Pfedelbach, Waldenburg und Zweiflingen umfasst. Aufgrund dieser geografischen Vielfalt ist auch die Auswahl der Verkehrsmittel für den Schulweg entsprechend vielfältig und reicht von Bussen und S-Bahnen über Taxis bis hin zum Fuß- oder Radweg.
Insbesondere die Schülerschaft aus dem Stadtgebiet Öhringen erreicht die Schule größtenteils zu Fuß, mit dem Rad oder dem Stadtbus.
Für die jüngeren und auswärtigen SchülerInnen der Grundstufe und SchülerInnen mit Beeinträchtigungen, kann auf Antrag ein Taxitransport zur Schule genehmigt werden. (Siehe Sonderbeförderung)
SchülerInnen ab der fünften Klasse benutzen i.d.R. den öffentlichen Nahverkehr, um zur Schule zu gelangen.
Sonderbeförderung
Gegen Ende jedes Schuljahres muss die Zahl der SchülerInnen erfasst werden, die eine Sonderbeförderung benötigen. Jeder Einzelfall wird in einem Schreiben an die Stadt Öhringen aufgelistet und geschildert. Anschließend muss die Entscheidung aus dem Landratsamt abgewartet werden. Auch der Fachdienst Gesundheit kann eine Stellungnahme anfordern. Wenn geklärt ist, wer von wo in welcher Weise befördert wird, erhält die Stadt die erforderlichen Daten der zukünftigen „Taxikinder“ sowie die Anfangs- und Endzeiten des Unterrichts dieser SchülerInnen, um die Verträge mit den Taxiunternehmen abzuschließen. Wenn alles organisiert ist, werden die Eltern der sonderbeförderten SchülerInnen über die konkreten Regelungen im Einzelnen benachrichtigt.
Während des Schuljahrs informieren die Eltern das Taxiunternehmen über alle Abweichungen vom vorgegebenen Fahrplan, z.B. bei Erkrankung des Kindes.